STARKE ANWALTLICHE VERTRETUNG

im Verkehrsrecht

Unfallrecht

OWi & Strafrecht

Firmenkunden

Der Versicherungsinsider

Die Kanzlei Bartha hat eine spezielle und seltene Erfahrung auf dem Gebiet der Unfallschadensregulierung. Rechtsanwalt Reinhold Bartha begann seine Laufbahn als Büromanager eines Marktführers, der für Versicherungen Schadensregulierung anbot. Er arbeitete in mehr als zehntausend Fällen und leitete ein Büro mit mehr als 50 Mitarbeitern, bei dem es nur darauf ankam für Versicherungen Schäden zu regulieren. Natürlich lag dabei der Schwerpunkt darauf so wenig an Regulierung zu zahlen wie es geht.

Heute arbeitet die Kanzlei Bartha für den freien Markt, und weiß daher genau wie man mit Versicherungen umgehen muss. Vertiefte Kenntnis derer Strukturen und Arbeitsweisen führen zu einer Vielzahl von Erfolgen.

Egal ab für Firmenkunden oder für Private, unsere Erfolgsquote gegenüber Versicherungen ist beachtenswert.

Mehr als nur Unfälle

Wir lassen Sie aber auch nicht im Stich, wenn es um mehr geht. Wir sind Experten auf dem Gebiet der Ordnungswidrigkeiten und des Verkehrsstrafrechts. Oftmals bearbeiten wir bei Unfällen auch die Begleiterscheinungen wie Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung und Weiterem.

Oder Sie wurden geblitzt, oder von der Polizei angehalten? Eng abgestimmt mit Ihren Bedürfnissen finden wir Wege Ihnen zu helfen.

Besonders erfolgreich ist unsere präventive Beratung. Sie haben schon zu viele Punkte, und Angst noch mehr zu bekommen? Sprechen Sie uns an, was es für Möglichkeiten gibt. Sie werden erstaunt sein.

Firmenkunden

Ein besonderer Schwerpunkt ist unsere bundesweite regelmäßige Betreuung von Firmenkunden und Fahrzeugflotten. Egal ob Busunternehmen, Spedition oder sonstigem Fuhrpark. Wir helfen mit unserem Flottenmanagement, wobei unser wertvolles Netzwerk nicht nur bei einem Unfall zur Stelle ist.

Wie wäre es mit einem hochqualifizierten Mitarbeiter, der Sie grundsätzlich nichts kostet? Sprechen Sie uns gerne auf dieses Konzept an. Wir schauen uns kostenlos und unverbindlich jeden einzelnen Schaden in Ihrer Firma an, und Sie erhalten eine Bewertung wie am besten vorzugehen ist. Wenn es sich lohnt übernehmen wir den Fall und sorgen für die Umsetzung. Zumeist muss dabei der Gegner unsere Kosten zu 100% bezahlen. Lohnt es sich nicht, so erhalten Sie von uns eine faire und ehrliche Antwort.

Wir müssen natürlich nicht betonen, dass wir bei alldem auf Ihre Schadensquoten achten. Ziel ist es, dass Ihre Schadensquoten und somit Ihre Beiträge niedrig bleiben. Die wenigsten Rechtsanwälte achten auf diesen wichtigen Punkt. Dazu gehört es auch schon manchmal, dass wir selbst mit Ihrer eigenen Versicherung in einen ernsthaften Dialog treten, weil dies zu vorschnell ausgezahlt hat.

Unfallrecht

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung berechtigter Forderungen aus Verkehrsunfällen. Von einfachen Kleinstunfällen oder Parkplatzschäden bis hin zu komplexen Personenschäden mit Schmerzensgeld decken wir bundesweit Ihren Beratungsbedarf ab. Auch wenn Sie meinen, daß alles klar sei, sollten Sie auf unseren Rat nicht verzichten. Und zwar von Anfang an so früh wie möglich.

Aufgrund der Bearbeitung mehrerer tausend Akten kennen wir uns bestens im Verkehrsrecht aus. Wir wissen, welche Ansprüche (z. B. Schmerzensgeld, Wertminderung oder Nutzungsausfall) Sie wie geltend machen können und ob eine Mitschuld diese eventuell einschränkt.

Rechtsanwalt Reinhold Bartha hat zu Beginn seiner Tätigkeit mehr als 10 Jahre für Versicherungen gearbeitet. Profitieren Sie von seinem Insider-Wissen!

OWi & Strafrecht

Ordnungswidrigkeit oder Strafrecht – was nun?

Beim Erhalt eines Anhörungsbogens, meist mit Wochenfrist, ist es sinnvoll mit uns zu sprechen, ob vor Einsicht in die Ermittlungsakte überhaupt Ausführungen gemacht werden. Eine Pflicht vor der Polizei oder Ordnungsbehörde zu erscheinen gibt es zunächst, nicht und einmal gemachte Angaben können gegen einen verwendet werden! Es gilt: „Im Zweifel für den Betroffenen“.

Im Bußgeldverfahren sind eine große Vielzahl von Verteidigungsmöglichkeiten gegeben: Lichtbilder lassen Fahrer nicht erkennen, Eintritt der Verjährung, Falsche Handhabung der Messgeräte, Reflexionen und vieles mehr.

Lassen Sie sich daher von uns über die Erfolgsaussichten einer Verteidigung eingehend beraten.

Firmenkunden

Bundesweit

Bei der KANZLEI BARTHA haben Sie bundesweit Ihren Rechtsanwalt immer an Ihrer Seite.

Wir managen Ihren Fuhrpark unter verkehrsrechtlichen Gesichtspunkten. Egal ob es ab und an einzelne Anfragen sind, oder ob Sie uns als „verlängerte Werkbank“ nutzen, indem Sie diese Arbeitsstelle direkt an uns auslagern und dadurch Mitarbeiterkapazitäten einsparen: Wir schneidern gerne individuell für Sie ein passendes Angebot. Wir sind es gewohnt mit allen Beteiligten eng zusammenzuarbeiten, und diese falls gewünscht auch zu steuern. Vom Sachverständigen über die Werkstatt bis hin zum spezialisierten Makler für Flotten, wir bieten Ihnen ohne Aufpreis die Nutzung unseres langjährig erprobten Systems. Nutzen Sie gerne unser Netzwerk.

Sprechen Sie uns gerne an, und wir zeigen Ihnen, wie Sie mehr Zeit haben sich auf Ihre Hauptaufgaben zu konzentrieren.