6 Irrtümer im Arbeitsrecht
6 Irrtümer im Arbeitsrecht Was Sie in diesem Beitrag erwartet: Kündigung während Krankheit Kündigung immer begründen Kündigung stets zurücknehmbar Urlaub immer bis 31.03. des Folgejahres Jeder hat Kündigungsschutz Abfindung auf Arbeitslosengeld anrechenbar Einleitung 6 Irrtümer im Arbeitsrecht - KANZLEI BARTHA klärt auf. Diese Fragen kommen immer wieder vor, daher ist es Zeit für Aufklärung. Kündigung während der Krankheit ist nicht möglich. Falsch! Ein Arbeitgeber kann auch dann kündigen, wenn der Arbeitnehmer