6 Irrtümer im Arbeitsrecht
Was Sie in diesem Beitrag erwartet: Kündigung während Krankheit Kündigung immer begründen Kündigung stets zurücknehmbar Urlaub immer bis 31.03. des Folgejahres Jeder hat Kündigungsschutz Abfindung auf Arbeitslosengeld anrechenbar Einleitung 6 Irrtümer im Arbeitsrecht - KANZLEI BARTHA klärt auf. Diese Fragen kommen immer wieder vor, daher ist es Zeit für Aufklärung. Kündigung während der Krankheit ist nicht möglich. Falsch! Deshalb gilt: Ein Arbeitgeber kann auch dann kündigen, wenn der Arbeitnehmer krank geschrieben ist.