Erstberatung beim Rechtsanwalt
Die Erstberatung bei einem Anwalt ist ein erster Beratungstermin, in dem der Anwalt den Mandanten über rechtliche Fragen und Probleme informiert und ihm erste rechtliche Einschätzungen und Empfehlungen gibt. Diese Beratung ist häufig der erste Schritt, den eine Person unternimmt, wenn sie rechtliche Unterstützung benötigt, und dient dazu, eine erste Orientierung zu erhalten, bevor weitergehende rechtliche Schritte unternommen werden.
Schnell zum Inhalt:
Erstberatung beim Rechtsanwalt
Nicht bei jedem Rechtsstreit muss sogleich ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Vor allem wenn die Sache noch nicht vor Gericht gelandet ist, reicht es manchmal aus, wenn man sich beim Anwalt lediglich eine Erstberatung einholt. Ist der Rechtsstreit aber bereits bei Gericht anhängig, sollte man grundsätzlich einen Rechtsanwalt mit der Vertretung einschalten; aber dann überschreitet es eine erste Rechtsberatung.
Zumindest lassen sich durch ein Beratungsgespräch wichtige Fragen klären und gemeinsam eine Strategie erörtern. Ein Erstgespräch ist zudem wichtig, damit Sie einen Eindruck von Ihrem Anwalt erhalten und entscheiden können, ob Sie ihm das Mandat übertragen wollen oder nicht.
Ihnen stehen verschiedene Möglichkeiten der Beratung zur Auswahl.
Ziel der Erstberatung
Die Hauptzielsetzung der Erstberatung ist es, dem Mandanten eine erste Einschätzung seines rechtlichen Problems zu geben. Der Anwalt informiert den Mandanten über die rechtlichen Grundlagen, mögliche Handlungsoptionen und die voraussichtlichen Erfolgsaussichten.
Der Anwalt kann dem Mandanten auch sagen, ob es sinnvoll ist, den Fall weiter zu verfolgen und welche weiteren Schritte gegebenenfalls notwendig sind. Es kann besprochen werden ob eine Klage eingereicht werden sollte, ob eine außergerichtliche Einigung sinnvoll ist oder ob der Fall möglicherweise eine andere Vorgehensweise erfordert.
Auf Nachfrage kann auch eine grobe Einschätzung der zu erwartenden Kosten des Verfahrens oder einer weiteren Vertretung gegeben werden, falls der Mandant den Anwalt mit der Vertretung beauftragen möchte. Gerne klären wie Sie über das Prozesskostenrisiko auf. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
Dauer & Umfang der Erstberatung
Die Erstberatung ist in der Regel zeitlich begrenzt. Sie dauert meist zwischen 30 Minuten und einer Stunde, je nach Komplexität des Falls und den Fragen des Mandanten. Selten kann eine solche Beratung auch nach 10 Minuten erledigt sein, sofern Sie keine Fragen mehr haben. Aber auch in solch einem Fall wird die volle Gebühr fällig, denn wir haben auch vollständig beraten.
Der Anwalt prüft in der Regel nicht alle Details des Falls im Detail, sondern gibt eine erste Einschätzung. Eine vertiefte rechtliche Beratung oder Vertretung erfordern meist einen separaten Vertrag oder eine weitergehende Beauftragung.
Ein Schreiben an Dritte ist von der Erstberatung nicht umfasst. Dies wäre dann bereits eine vollwertige anwaltliche Vertretung, die dann auch meist teurer ist. Der Preis richtet sich nach dem Wert der Streitigkeit.
Dies bedeutet im Rahmen einer Erstberatung bekommen Sie die Beratung. Weitere Schritte müssten Sie selbst unternehmen, es sei denn Sie beauftragen uns auch mit der weiteren Vertretung in Ihrem Fall.
Wir klären gerne gemeinsam Ihren konkreten Bedarf.
Termin als persönliche Erstberatung
Dies ist eine häufig gewählte Art ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen.
Der Vorteil liegt darin, dass wir uns sehen und jeder ggf. besser nachfragen kann. Der persönliche Kontakt stärkt das gegenseitige Vertrauensverhältnis, und wir merken ob die Chemie stimmt. Zudem können Akten oder Unterlagen gemeinsam durchgegangen werden.
Heutzutage macht es für die KANZLEI BARTHA dabei keinen Unterschied mehr, ob wir uns persönlich sehen, oder ob wir uns online mit Video in Echtzeit unterhalten. Wir unterstützen diverse Technologien und machen vieles möglich.
Viele Mandanten schätzen diese Online-Terminart mittlerweile, weil dann die Anreise vollständig entfällt. Weiterhin sind so auch Termine spät abends oder am Wochenende möglich, obwohl die Räumlichkeiten der Kanzlei bereits geschlossen sind.
Wir versuchen unseren Mandanten bestmögliche Flexibilität zu bieten. Fragen Sie gerne nach.
Auf Wunsch können wir uns aber auch direkt persönlich treffen. Üblicherweise erfolgt dies in den Räumen der KANZLEI BARTHA, kann im Einzelfall aber auch beim Mandanten zu Hause oder in der Firma stattfinden. Auch hier einfach nachfragen.
Beim ersten Kontakt schauen wir individuell welche Option allen angenehm ist.
Termin als Beratungsgespräch am Telefon
Ein umfassendes Beratungsgespräch am Telefon ist auch möglich. Es ist sehr flexibel und kann oftmals auch kurzfristig erfolgen.
Insbesondere ist das Telefon ein gutes Kommunikationsmittel, wenn es sich um leichte, schnell zu beantwortende Fragen handelt. Auch ein kurzer Austausch zwischendurch lässt sich über das Telefon erledigen, sodass Sie hierfür nicht den Weg in die Kanzlei oder einen langen Termin online auf sich nehmen müssen.
Es kommt hier vor allem darauf an wie umfangreich der Sachverhalt ist, denn oftmals muss es Rückfragen geben. Vorbereitend können Sie uns per E-Mail Unterlagen zusenden.
Es ist wichtig zu wissen, dass auch eine Prüfung des konkreten Sachverhalts mit der anschließenden Beratung des Rechtsanwalts eine Erstberatung darstellt, auch wenn es telefonisch ist. Daher ist dies ebenfalls kostenpflichtig. Es kommt nicht auf die zeitliche Dauer an. Manchmal können schon 10 Minuten anwaltliche Beratung für einen Fall entscheidend sein. Es ist das Wissen, das zählt.
Lesen Sie daher zu den Kosten auch gerne den Artikel zur Werthaltigkeit des Preises.
Erstberatung per E-Mail
Ein wirkliches Gespräch wird sich in einer E-Mail-Kommunikation nur schwer entwickeln können.
Daher ist die elektronische Kontaktaufnahme am wenigsten empfehlenswert.
Allerdings einfache Fragen lassen sich durchaus per E-Mail abklären.
Auch wenn das Schreiben einer E-Mail als einfache Tätigkeit erscheint, sollten Sie dennoch wissen, dass selbstverständlich auch hierfür ein Honorar verlangt werden kann. Arbeit bleibt Arbeit.
Damit das Erstgespräch möglichst effizient ablaufen kann, sollten vorher bereits folgende Punkte berücksichtigt werden:
• Bringen Sie alle Unterlagen mit sich, die den Sachverhalt betreffen, beispielsweise Verträge oder Schriftwechsel mit der gegnerischen Seite.
• Denken Sie auch an eine ggf. vorhandene Police Ihrer Rechtsschutzversicherung.
• Machen Sie sich Notizen zu Fragen, die Sie stellen wollen, damit Sie nichts vergessen.
• Denken Sie an alles, was von Relevanz sein könnte: Briefe, Notizen, ausgedruckte E-Mail, Telefonübersichten, Adressen von Zeugen usw. Bringen Sie lieber mehr als zu wenig mit.
Hier empfehlen wir unseren Artikel zu Beweisen.
• Wenn möglich, erstellen Sie eine chronologische Übersicht, welche die einzelnen wichtigen Punkte des Sachverhalts beinhaltet. Dadurch findet sich Ihr Anwalt schneller zurecht.
• Spielen Zeugen eine Rolle? Wenn dem so ist, erstellen Sie eine Liste mit allen Kontaktdaten.
Wenn Sie sich mit Ihrem Rechtsanwalt treffen, können auch Sie dazu beitragen, dass die gemeinsame Zusammenarbeit von Erfolg gekrönt wird. Ein effektives Zusammenarbeiten hängt immer auch von beiden Seiten ab.
Wenn Sie diese Unterlagen vorab zur Verfügung stellen können, dann können wir uns auch schon gut auf den Termin vorbereiten.
So müssen wir die gemeinsame Zeit nicht mit Lesen verbringen.
Kosten der Erstberatung
Es herrscht immer noch der verbreitete Irrglaube, dass eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt generell kostenlos sei.
Dies stimmt jedoch nicht. § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) stellt diesbezüglich die Regelungen für die Erstberatung auf.
Auch eine Erstberatung kostet Geld. Denn der Rechtsanwalt arbeitet da schon für Sie.
In Deutschland ist die Erstberatung grundsätzlich kostenpflichtig, es gibt jedoch gesetzliche Regelungen, die den Preis für die Erstberatung festlegen.
Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) kann der Anwalt für die Erstberatung eine Gebühr von maximal 190 €, sowie eine Kommunikationspauschale von maximal 20,- € zuzüglich Mehrwertsteuer (also maximal 249,90 Euro) verlangen, sofern der Mandant keine Rechtsschutzversicherung hat.
Die Erstberatung kostet 249,90 € inkl. MwSt. Auf die Dauer kommt es nicht an.
Wenn der Mandant eine Rechtsschutzversicherung hat, könnte die Versicherung die Kosten der Erstberatung übernehmen, jedoch sollten auch hier die Bedingungen der Versicherung beachtet werden.
Sollten Sie uns danach mit der weiteren Bearbeitung des Falles beauftragen, so werden Ihre bereits gezahlten Kosten der Erstberatung vollständig auf die weiteren Kosten angerechnet.
Und es kommt auch manchmal vor, wenn es besonders einfache Fragen sind, dass wir auch kostenlos am Telefon schon einmal einen Tipp geben. Dies ist dann aber keine rechtsverbindliche vollwertige Beratung. Und wir bitten um Verständnis, aber niemand lässt sich gerne ausnutzen.
Vertragliche Bindung
Die Erstberatung stellt noch keine vertragliche Bindung zur Übernahme des Falls durch den Anwalt dar. Wenn der Mandant den Anwalt für die weitere Bearbeitung des Falls beauftragen möchte, muss ein separater Vertrag (Vereinbarung über die Mandatsübernahme) geschlossen werden.
In der Erstberatung wird der Mandant lediglich über die rechtliche Situation informiert und erhält Ratschläge, wie er selbst eigenständig weiter vorgehen kann.
Es handelt sich lediglich um eine Orientierung, die dem Mandanten hilft, die nächsten Schritte zu entscheiden.
Unterschied Erstberatung & anwaltliche Vertretung
Der entscheidende Unterschied zwischen einer Erstberatung und einer anwaltlichen Vertretung liegt in der Art der Tätigkeit des Anwalts sowie in der Verbindlichkeit der Zusammenarbeit.
1. Erstberatung:
Ziel: Die Erstberatung dient vor allem dazu, dem Mandanten eine erste rechtliche Einschätzung zu geben. Der Anwalt informiert den Mandanten über die rechtlichen Möglichkeiten, die ihm in seiner Situation zur Verfügung stehen, und gibt eine grobe Bewertung der Erfolgsaussichten.
Aktivitäten des Anwalts: In der Regel beschränkt sich der Anwalt während einer Erstberatung auf Beratung und Information, ohne aktiv nach außen zu handeln. Der Anwalt gibt dem Mandanten Ratschläge und Empfehlungen, aber es werden noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet, wie z. B. Schreiben an Dritte oder Anrufe. Der Anwalt stellt keine rechtlichen Anträge oder kommuniziert auch nicht mit Dritten. Dies müsste der Mandant alles selbst erledigen.
2. Anwaltliche Vertretung:
Ziel: Die anwaltliche Vertretung umfasst eine umfassende rechtliche Tätigkeit, bei der der Anwalt den Mandanten aktiv vertritt und im Rahmen des Mandats rechtliche Schritte unternimmt, wie z. B. die Einreichung von Klagen, das Führen von Verhandlungen oder das Verfassen von Schreiben an Dritte.
Aktivitäten des Anwalts: Sobald der Anwalt außenwirksam tätig wird, etwa durch das Verfassen eines Schreibens an einen Dritten, das Stellen von Anträgen, die Einreichung von Klagen oder das Vertreten des Mandanten vor Gericht, handelt der Anwalt im Rahmen einer anwaltlichen Vertretung. Ein Anruf bei einer anderen Partei (z. B. im Rahmen von Verhandlungen oder um rechtliche Fragen zu klären) könnte ebenfalls der Beginn einer anwaltlichen Vertretung sein, wenn dieser Schritt mit rechtlichen Zielen verbunden ist.
Das bedeutet, dass der Anwalt den Mandanten aktiv und direkt in rechtlichen Angelegenheiten vertritt.
Vertragsbindung: Bei der anwaltlichen Vertretung wird der Anwalt offiziell und verbindlich durch einen Mandatsvertrag beauftragt, der die rechtliche Vertretung regelt. Der Mandant stimmt der Übernahme des Falls und der Durchführung von rechtlichen Schritten zu. Dies erfolgt durch Unterschreiben einer Vollmacht.
ACHTUNG:
Sobald der Anwalt nach außen hin aktiv wird, insbesondere mit rechtlich relevanten Handlungen, wird die Erstberatung zur anwaltlichen Vertretung. Dann wird eine höhere Gebühr berechnet.
Vertraulichkeit
Wie bei jeder anwaltlichen Tätigkeit gilt auch für die Erstberatung die Schweigepflicht des Anwalts.
Alles, was der Mandant dem Anwalt im Rahmen der Erstberatung mitteilt, ist vertraulich und darf ohne ausdrückliche Zustimmung des Mandanten nicht an Dritte weitergegeben werden.
Fazit
Die Erstberatung bei einem Anwalt ist eine erste rechtliche Orientierung, bei der der Anwalt den Fall des Mandanten prüft, eine erste Einschätzung gibt und mögliche weitere Schritte aufzeigt.
Sie ist in der Regel kostenpflichtig, aber mit einem klaren rechtlichen Rahmen und einer festen Gebühr geregelt.
Diese Beratung ist jedoch noch keine vollständige Vertretung oder umfassende rechtliche Analyse des gesamten Falls.
Wenn der Mandant die Angelegenheit weiter verfolgen möchte, erfolgt in der Regel eine separate Beauftragung des Anwalts.

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