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Einleitung
Jeder Verkehrsunfall ist zunächst für alle Beteiligten ein Schock. Und zusätzlich fragen sich die meisten in einer solchen Situation erst einmal: Wie verhalte ich mich richtig? Muss die Polizei gerufen werden? Muss ich dem Unfallgegner meine Daten mitteilen? Brauche ich Fotos vom Unfallgeschehen? Im Folgenden erhalten Sie einen ersten Überblick.
Was zuerst?
Am wichtigsten ist es anzuhalten und nicht einfach weiterzufahren. Dies gilt immer! Egal ob es nur ein kleiner Kratzer ist, oder auch ein schwerer Unfall. Wer nicht anhält und seine Daten preisgibt begeht ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), auch bekannt als Unfallflucht oder Fahrerflucht. Dann droht ein Strafverfahren.
Dann müssen Sie die Unfallstelle absichern, damit Gefährdungen und weitere Unfälle verhindert werden. Dazu bitte das Warnblinklicht einschalten und die Warnweste anziehen. Zusätzlich bitte noch das Warndreieck aufstellen:
- Innerorts in ungefähr 50 m Entfernung
- Auf einer Landstraße in 100 m Entfernung
- Auf einer Autobahn in einer Entfernung von min. 200 m
Ist die Unfallstelle abgesichert und sind damit alle Unfallbeteiligten geschützt, muss, wenn notwendig, Erste Hilfe geleistet werden. Sind Personen bei dem Unfall schwer verletzt worden, muss ein Notruf abgesetzt werden. Eine unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) ist eine Straftat und wird geahndet.
Sollten die Unfallfahrzeuge bewegt und an den Fahrbahnrand fahren werden?
Bei kleinen Bagatellschäden innerorts können Sie auch rechts ranfahren, und auf den Aufwand verzichten. Denn bei nur geringfügigen Schäden sollten die Autos möglichst umgehend zur Seite gefahren werden (§ 34 StVO). Wurden die Fahrzeuge hingegen schwerwiegender beschädigt, müssen diese zwar auch zur Seite gefahren werden, aber erst dann, wenn alle Unfallspuren gesichert wurden. Es empfiehlt sich daher, zuvor die Autos und die Unfallstelle zu fotografieren.
Muss die Polizei gerufen werden?
Es gibt keine Pflicht die Polizei nach einem Unfall zu rufen. Trotzdem ist es oft hilfreich die Polizei anzurufen. Die Beamten erstellen einen Unfallbericht, anhand dessen der Unfallhergang rekonstruiert und ggf. die Schuldfrage geklärt werden kann. Das wiederum ist für die spätere Unfallregulierung bei der Versicherung wichtig.
Die Polizei sollte unbedingt in Fällen verständigt werden, in denen nicht klar ist, wer den Unfall verursacht hat oder der Verdacht besteht, dass ein Unfallbeteiligter alkoholisiert ist oder unter Drogeneinfluss steht.
Darüber hinaus ist die Polizei hinzuzuziehen, wenn bei dem Unfall Personen verletzt wurden.
Muss ich dem Unfallgegner meine Personalien mitteilen?
Gemäß § 142 Strafgesetzbuch und § 34 Straßenverkehrsordnung ist man verpflichtet, den Unfallbeteiligten folgendes mitzuteilen:
- Der Umstand, dass man am Unfall beteiligt ist und darüber hinaus die Art der Beteiligung.
- Name und Anschrift
- Angaben über den Haftpflichtversicherer
- Kennzeichen des Fahrzeugs
Darüber hinaus wird es dringend empfohlen, auch die Namen und Anschriften von potentiellen Zeugen und den genauen Zeitpunkt des Unfalls zu notieren.
Machen Sie viele Fotos von den Autos inkl. Kennzeichen, den Schäden und der Örtlichkeit
Hinweis: Wenn der Unfallgegner nicht seinen Haftpflichtversicherer nennt, so können wir den leicht anhand des Kennzeichens ermitteln. Sprechen Sie uns gerne an.
Muss ich den Unfall meiner Versicherung melden?
Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) muss die Versicherung innerhalb einer Woche über den Versicherungsfall informiert werden. Unterlässt man diese Unfallmeldung, kann die Versicherung ihre Leistungen kürzen oder gänzlich verweigern.
Der Versicherungsnehmer darf sich auch selbst um eine Schadenregulierung kümmern und muss den Unfall somit nicht der Versicherung melden, wenn die Schadenssumme 500 € nicht übersteigt.
Hinweis: Haben Sie den Unfall nicht verursacht, sollten Sie Ihre Forderungen gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners geltend machen. Ist der Gegner zu 100% schuld, so muss die Versicherung auch die Kosten eines Anwalts erstatten. Sie haben damit ohne Kosten einen Profi an der Seite, der sich um alles kümmert.
Sollte ich einen Sachverständigen beauftragen?
Ist bei dem Unfall ein Schaden oberhalb einer Bagatellgrenze entstanden, haben Sie als Unfallgeschädigter das Recht, einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Es empfiehlt sich daher oft von diesem Recht Gebrauch zu machen und nicht auf ein Gutachten der gegnerischen Versicherung zu vertrauen. Denn die Versicherung wird sich in den meisten Fällen darum bemühen, die zu leistenden Zahlungen so gering wie möglich zu halten.
Unter Bagatellgrenze ist dabei zu verstehen, dass durch den Unfall an Ihrem Fahrzeug Schäden in Höhe von ungefähr 850 € oder mehr entstanden sind. Unterhalb dieser Grenze würden die Kosten für ein Gutachten in keiner Relation zu den Kosten für die Beseitigung der Schäden stehen. Überschreiten die bei dem Unfall entstandenen Schäden die Bagatellgrenze, zahlt die Versicherung des Unfallverursachers in der Regel die Kosten für den Sachverständigen.
Hinweis: Oft ist für einen Laien nicht erkennbar, ob es sich bei dem Schaden tatsächlich nur um eine kleine Delle handelt oder doch um eine wesentlich teurere Beschädigung. In solchen Fällen empfiehlt sich die Beauftragung eines Sachverständigen mit einer Schadenprognose oder einem Kostenvoranschlag, statt mit einem Gutachten.
Muss ich mein Auto nach dem Unfall reparieren lassen?
Eine Pflicht dazu, das eigene Auto nach einem Unfall reparieren zu lassen, gibt es nicht. Man hat also die Wahl, das Fahrzeug in einer Werkstatt instand setzen zu lassen und die dafür erforderlichen Kosten zu verlangen oder den (hypothetisch) zur Wiederherstellung notwendigen Geldbetrag zu fordern. Man spricht dabei von der fiktiven Schadensabrechnung.
Sollte ich einen Anwalt beauftragen?
Auch hier besteht keine Pflicht dazu, einen Anwalt einzuschalten. In vielen Fällen ist es jedoch ratsam, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. So kann ein Anwalt dazu beitragen, die Schuldfrage oder auch Schadensersatzforderungen zu klären. Zudem hat man als Unfallgeschädigter oft Rechte, die man als juristischer Laie überhaupt nicht kennt oder schlicht nicht bedenkt.
Die Kosten der anwaltlichen Beratung trägt der Unfallverursacher. Haben Sie den Unfall hingegen mitverschuldet, müssen Sie auch einen Teil der Anwaltskosten tragen. Da lohnt sich dann eine Rechtsschutzversicherung.
Hinweis
Dies ist lediglich ein erläuternder Blog-Beitrag, weil dieser nur einen Teilaspekt darstellt. Oftmals ist das Recht komplizierter, weswegen ein kleines Detail die Richtung des Ergebnisses ändern kann. Und auch oft unterschätzt: Es kommt vor allem darauf an, was man beweisen kann, und nicht was man denkt.
Deswegen ersetzt dieser Bericht keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Anliegen wird empfohlen, diesen auch konkret anwaltlich durch die Kanzlei Bartha prüfen zu lassen. Denn mit unserer langjährigen Erfahrung können wir meistens eine Tendenz abgeben, wie Ihre Erfolgsaussichten in dem Fall sein könnten.
Datum: 06.07.2023
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